Der Ahwazischer Verein für Menschenrechte e.V. enthüllte in seinem heute veröffentlichten Bericht Einzelheiten zur Verhaftung des Bürgers Jassim Al-Nabgani, der aufgrund einer strengen Nachrichtensperre, die von den Behörden seit dem Frühjahr letzten Jahres über den Fall verhängt wurde, seit fast einem Jahr der menschenrechtlichen Aufmerksamkeit entzogen war.
Dokumentierte Informationen, die der Verein kürzlich erhalten hat, deuten darauf hin, dass die Verhaftung am 15. April 2025 stattfand, als eine Einheit des iranischen Geheimdienstes den Arbeitsplatz von Al-Nabgani in der Stadt Ahwaz stürmte und ihn willkürlich an einen unbekannten Ort verschleppte, ohne rechtliche Verfahren einzuhalten.
Details zum Inhaftierten und Druck auf die Familie:
Name: Jassim Al-Nabgani (36 Jahre alt - verheiratet).
Wohnort: Viertel Sheiban, Ahwaz.
Ort der Verhaftung: Arbeitsplatz (Ahwaz-Stadt).
In einer Entwicklung, die das Ausmaß der anhaltenden Verstöße widerspiegelt, hat der Verein erfahren, dass der zentrale iranische Geheimdienst in Ahwaz die Ehefrau des Inhaftierten Jassim Al-Nabgani von Zeit zu Zeit zu Verhören und unter Druckausübung vorlädt, während sie ihren Ehemann seit seiner Verhaftung vor einem Jahr kein einziges Mal treffen oder besuchen konnte. Es gibt besorgniserregende Berichte, dass der Inhaftierte unter den Folgen schwerer körperlicher und psychischer Folter leidet.
Internationale rechtliche Einordnung: Der Verein betont, dass die fortgesetzte Inhaftierung von Al-Nabgani ohne Kontakt zur Außenwelt und die Verweigerung der Kommunikation mit seiner Familie einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen, insbesondere gegen Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der ausdrücklich besagt:
„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“
Der Ahwazischer Verein für Menschenrechte e.V. macht die iranischen Behörden vollumfänglich für sein Leben verantwortlich und fordert den Hochkommissar für Menschenrechte sowie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) zum sofortigen Eingreifen auf.