Der Ahwazischer Verein für Menschenrechte e.V. verurteilt aufs Schärfste die Hinrichtung von sechs Ahwazischen Bürgern durch die iranischen Behörden
Der Ahwazischer Verein für Menschenrechte e.V. verurteilt aufs Schärfste die Hinrichtung von sechs Ahwazischen Bürgern(Süd und Südwest Iran), die am frühen Morgen des heutigen Samstags, den 4. Oktober 2025, von den iranischen Behörden vollstreckt wurde. Die Hinrichtungen erfolgten unter gravierenden Menschenrechtsverletzungen und in völliger Abwesenheit rechtsstaatlicher Verfahren und fairer Gerichtsverhandlungen.
Die Hingerichteten sind:
Seyed Adnan Ghabishawi
Mohammad Reza Moghadam
Ali Mojaddam
Habib Dris
Moein Khanfari
Seyed Salem Mousavi
Diese Hinrichtungen wurden durchgeführt, obwohl ahwazische und internationale Menschenrechtsorganisationen – darunter Amnesty International, der UN-Menschenrechtsrat und weitere – dringende Appelle zur Aussetzung der Urteile und zur Überprüfung der gerichtlichen Verfahren gerichtet hatten.
Die Missachtung dieser Appelle zeigt eindeutig die Missachtung der internationalen Verpflichtungen durch die iranischen Behörden und ihre Entschlossenheit, eine Politik der Repression fortzusetzen – ohne Rechenschaft abzulegen.
? Amnesty-Bericht (Arabisch)
? Amnesty-Bericht über Hinrichtungen ethnischer Minderheiten im Iran (Englisch
Der Verein erinnert daran, dass diese Hinrichtungen einen direkten Verstoß gegen Artikel 3 der vier Genfer Konventionen von 1949 darstellen. Dieser Artikel verbietet ausdrücklich:
„Gewalt gegen Leben und körperliche Unversehrtheit, insbesondere Mord in allen Formen, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folter. Außerdem wird das Fällen von Urteilen und deren Vollstreckung ohne ein ordnungsgemäßes, international anerkanntes Gerichtsverfahren untersagt.“
Diese Vorschrift gehört zum zwingenden Völkerrecht (Jus Cogens), was bedeutet, dass Verstöße dagegen nicht verjähren und eine strafrechtliche Verfolgung auf internationaler Ebene rechtfertigen.
Diese Hinrichtungen sind Teil eines umfassenden Musters von Menschenrechtsverletzungen, das die iranischen Behörden systematisch gegen die arabische Ahwazische Bevölkerung richten. Dazu gehören:
Einsatz der Todesstrafe als Mittel politischer Einschüchterung
Willkürliche Inhaftierungen
Systematische Folter
Unterdrückung der Meinungsfreiheit und politischen Aktivitäten
Ethnische, sprachliche und kulturelle Diskriminierung
Der Ahwazischer Verein für Menschenrechte e.V. ruft zu folgenden Maßnahmen auf:
Einleitung einer unabhängigen internationalen Untersuchung der jüngsten Hinrichtungen und der Gerichtsverfahren – unter Aufsicht der Vereinten Nationen.
Sofortiges Eingreifen der UN-Sonderberichterstatter, insbesondere derjenigen für außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und Unabhängigkeit der Justiz.
Verhängung individueller Sanktionen gegen iranische Verantwortliche, die in schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind.
Dokumentation dieser Verbrechen durch internationale Organisationen zur Vorbereitung möglicher Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen.
Der Ahwazischer Verein für Menschenrechte e.V. macht die iranischen Behörden vollständig für dieses Verbrechen verantwortlich und betont, dass die anhaltende Straflosigkeit und das internationale Schweigen zur Wiederholung solcher Gräueltaten beitragen.
Diese Hinrichtungen sind ein weiterer Beweis für die systematische Unterdrückung, der das arabische Ahwazische Volk in seinem legitimen Streben nach Freiheit, Gerechtigkeit und Menschenwürde ausgesetzt ist.