Die iranischen Behörden haben seit Anfang des Jahres bis zum 28. August 2025 mindestens 841 Personen hingerichtet, so Informationen des Menschenrechtsbüros der Vereinten Nationen – und ignorieren damit mehrfachen Aufforderungen, sich der weltweiten Bewegung zur Abschaffung der Todesstrafe anzuschließen.
Allein im Juli führten die iranischen Behörden 110 Hinrichtungen durch. Dies entspricht mehr als der doppelten Anzahl der im Juli des Vorjahres hingerichteten Personen und folgt auf einen starken Anstieg der Hinrichtungen in der ersten Hälfte des Jahres 2025. Die hohe Zahl der Hinrichtungen weist auf ein systematisches Muster hin, bei dem die Todesstrafe als Instrument staatlicher Einschüchterung genutzt wird, mit einer unverhältnismäßigen Zielrichtung auf ethnische Minderheiten und Migrant*innen.
Derzeit stehen 11 Personen unmittelbar vor der Vollstreckung ihrer Todesurteile; sechs von ihnen sind wegen „bewaffneten Aufstands“ angeklagt, da ihnen eine Mitgliedschaft in der Organisation Mojahedin-e-Khalq (MEK) vorgeworfen wird, fünf weitere im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an den Protesten im Jahr 2022. Am 16. August 2025 bestätigte das Oberste Gericht das Todesurteil gegen die Arbeiterrechtsaktivistin Sharifeh Mohammadi.
Die Todesstrafe ist unvereinbar mit dem Recht auf Leben und mit der Menschenwürde nicht vereinbar. Sie birgt ein inakzeptables Risiko der Hinrichtung Unschuldiger. Sie sollte niemals für Handlungen verhängt werden, die durch das internationale Menschenrechtsrecht geschützt sind.
Wir fordern die Regierung des Iran auf, die Todesstrafe gegen diese und andere zum Tode Verurteilte nicht zu vollstrecken.
Erneut ruft der UN-Menschenrechtschef Volker Türk den Iran dazu auf, ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu verhängen, als Schritt zu ihrer Abschaffung.
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