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AI - Amnesty International : Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Iran, 22
February 2017 (available at ecoi.net)
http://www.ecoi.net/local_link/336510/ 466138_en.html (accessed 25 September 2017)
Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human
Rights - Iran
Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016
Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Iran
Staatsoberhaupt: Ayatollah Sayed Ali Khamenei
Regierungschef: Hassan Rohani
Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit waren 2016 weiterhin stark
eingeschränkt. Personen, die friedlich Kritik äußerten, wurden festgenommen und nach grob unfairen Verfahren von
Revolutionsgerichten zu Gefängnisstrafen verurteilt. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren
weiterhin an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Behörden verhängten und vollstreckten nach wie vor
grausame Körperstrafen wie Auspeitschungen und Zwangsamputationen. Angehörige religiöser und ethnischer
Minderheiten wurden diskriminiert und strafrechtlich verfolgt. Frauen und Mädchen erlitten Gewalt und Diskriminierung
in vielfacher Weise. Die Behörden verhängten zahlreiche Todesurteile und richteten Hunderte von Menschen hin,
einige von ihnen in der Öffentlichkeit. Unter den Hingerichteten waren mindestens zwei Personen, die zur Tatzeit noch
minderjährig waren.
HINTERGRUND
Im März 2016 verlängerte der UN-Menschenrechtsrat das Mandat des UN-Sonderberichterstatters über die
Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran. Die iranische Regierung verweigerte sowohl dem
Sonderberichterstatter als auch anderen UN-Experten weiterhin die Einreise.
Die iranische Regierung und die EU berieten über eine Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialogs.
INTERNATIONALE KONTROLLE
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes führte die dritte und vierte regelmäßige Überprüfung des Iran durch und
kritisierte die anhaltenden Hinrichtungen von zur Tatzeit noch minderjährigen Straftätern sowie die Auswirkungen
öffentlicher Hinrichtungen auf die psychische Gesundheit von minderjährigen Zuschauern. Der Ausschuss bemängelte
außerdem, dass Mädchen und Minderjährige, die religiösen und ethnischen Minderheiten angehören, sowie lesbische,
schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche und intersexuelle Minderjährige weiterhin diskriminiert wurden. Kritisiert
wurde auch das frühe Alter, in dem vor allem Mädchen strafmündig werden.
RECHTE AUF MEINUNGS-, VEREINIGUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT
Die Regierung beschnitt 2016 weiterhin massiv die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Friedliche Regierungskritiker wurden willkürlich festgenommen und aufgrund von vagen Anklagen, die sich auf die
nationale Sicherheit bezogen, inhaftiert. Dies betraf insbesondere Menschenrechtsverteidiger, Journalisten,
Rechtsanwälte, Blogger, Studierende, Gewerkschafter, Filmemacher, Musiker, Dichter, Frauenrechtlerinnen, Aktivisten,
die sich für die Rechte ethnischer und religiöser Minderheiten einsetzten, und Umweltschützer sowie Gegner der
Todesstrafe.
Gegen Jahresende traten viele gewaltlose politische Gefangene in den Hungerstreik, um gegen ihre ungerechte
Inhaftierung zu protestieren und deutlich zu machen, in welchem Maß das iranische Strafrechtssystem für politische
Zwecke missbraucht wird.
Die Behörden erhöhten 2016 vor allem den Druck auf Menschenrechtsverteidiger und verurteilten sie für ihr friedliches
Engagement zu langen Haftstrafen. Immer häufiger wurde Angeklagten vorgeworfen, sie hätten die
Menschenrechtssituation im Iran in den sozialen Medien kritisiert oder mit internationalen Menschenrechtsinstitutionen
zusammengearbeitet, insbesondere mit dem UN-Sonderberichterstatter für den Iran und ausländischen
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International. Sie hätten damit "kriminelle" Aktivitäten verübt, die dazu
dienen sollten, die nationale Sicherheit zu gefährden.
Die Behörden gingen auch hart gegen Musikveranstaltungen vor, indem sie Konzerte unterbrachen oder deren
Absage erzwangen, darunter auch solche, die das Ministerium für Kultur und islamische Führung zuvor genehmigt
hatte. Außerdem untersagten sie Veranstaltungen, wie z. B. private Feiern, an denen sowohl Männer als auch Frauen
teilnahmen, mit der Begründung, sie seien "sozial verdorben" und "unislamisch". Hunderte Personen wurden
deswegen festgenommen und viele zu Auspeitschungen verurteilt.
Die Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir Hossein Mussawi sowie dessen Ehefrau Zahra Rahnavard standen
immer noch ohne Anklage oder Gerichtsverfahren unter Hausarrest, der 2011 gegen sie verhängt worden war. Ihre
Privatsphäre wurde mehrfach empfindlich verletzt, und sie hatten keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer
Versorgung.
Die Behörden zensierten weiterhin alle Medien, störten ausländische Satellitensender, schlossen Zeitungen, wie z.
B. Bahar und Ghanoun, vorübergehend oder endgültig und zwangen die Zeitschrift Zanan-e Emrooz, die sich
Frauenrechten widmete, ihr Erscheinen bis auf Weiteres einzustellen.
Im Februar 2016 wurden WhatsApp, Line und Tango per richterliche Anordnung auf die Liste der blockierten
Internetseiten sozialer Medien gesetzt, auf der bereits Facebook und Twitter standen. Eine Einheit der
Revolutionsgarden zur Bekämpfung von Internetkriminalität blockierte oder löschte Hunderte von Telegramund
Instagram-Konten. Außerdem wurden 450 Administratoren und Nutzer der Dienste Telegram,
WhatsApp und Instagramfestgenommen oder zum Verhör einbestellt, darunter auch mehrere Hundert Modedesigner
und Angestellte von Modegeschäften, um jede Kommunikation in den sozialen Medien auszuschalten, die von den
Behörden als "Bedrohung der moralischen Sicherheit" betrachtet wurde.
Die suspendierte Vereinigung iranischer Journalisten richtete einen offenen Brief an Präsident Hassan Rohani und bat
ihn eindringlich, sein Wahlversprechen von 2013 einzulösen und ihre Suspendierung aufzuheben, was jedoch nicht
geschah. Gleichzeitig forderten 92 Studierendengruppen den Präsidenten auf, die an den Universitäten herrschende
Atmosphäre der Angst und Unterdrückung zu beenden. Die Behörden verweigerten der iranischen Lehrergewerkschaft
die Erneuerung ihrer Zulassung und verurteilten mehrere Mitglieder zu langen Gefängnisstrafen, u. a. wegen
"Mitgliedschaft in einer illegalen Vereinigung".
Friedliche Proteste wurden von den Behörden auch 2016 unterdrückt, Protestierende geschlagen und willkürlich
inhaftiert. Zahlreiche Personen waren weiterhin wegen "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale
Sicherheit" angeklagt, weil sie an friedlichen Protestveranstaltungen teilgenommen hatten.
Im Januar 2016 wurde ein neues Gesetz zu politischen Straftaten verabschiedet, das im Juni in Kraft trat. Als
politische Straftat galt demnach alles, was sich nach Ansicht der Behörden "gegen die Führung des Landes, seine
politischen Institutionen und die Innen- und Außenpolitik" richtet und "darauf abzielt, die Angelegenheiten des Landes
zu reformieren, ohne den Grundlagen des Systems schaden zu wollen".
FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN
Es war nach wie vor üblich, Inhaftierte zu foltern und anderweitig zu misshandeln, insbesondere während Verhören,
um auf diese Weise "Geständnisse" zu erpressen. Gefangene, die sich in Gewahrsam des Ministeriums für
Geheimdienste oder der Revolutionsgarden befanden, mussten routinemäßig lange Zeiträume in Einzelhaft
verbringen, was den Tatbestand der Folter erfüllte.
Vorwürfen von Inhaftierten, dass sie gefoltert oder anderweitig misshandelt worden seien, gingen die Behörden
grundsätzlich nicht nach. In einigen Fällen drohten sie den Betreffenden weitere Folter und harte Strafen an. Richter
ließen weiterhin unter Folter erpresste "Geständnisse" als Beweismittel gegen Angeklagte zu, obwohl dies nach der
Strafprozessordnung von 2015 nicht zulässig ist. In der Strafprozessordnung war nicht geregelt, wie Richter und
Staatsanwälte vorzugehen haben, um Foltervorwürfe zu untersuchen und sicherzustellen, dass Geständnisse freiwillig
erfolgen. Andere Bestimmungen der Strafprozessordnung, wie z. B. die Garantie, dass ein Gefangener unmittelbar
nach der Festnahme und während der Untersuchungshaft das Recht auf einen Rechtsbeistand hat, wurden in der
Praxis häufig ignoriert, wodurch Folter begünstigt wurde.
Die Justizbehörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft und Gefängnisverwaltungen, verweigerten gewaltlosen
politischen Gefangenen und anderen, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, häufig eine angemessene
medizinische Behandlung. In vielen Fällen geschah dies, um Gefangene zu bestrafen oder zu "Geständnissen" zu
zwingen.
Im Juni 2016 starb der Häftling Nader Dastanpour in Gewahrsam. Nach Angaben seiner Familie erlag er
Folterverletzungen, die ihm auf einer Teheraner Polizeiwache zugefügt worden waren. Es gab keine Hinweise darauf,
dass der Fall unabhängig untersucht worden wäre.
GRAUSAME, UNMENSCHLICHE ODER ERNIEDRIGENDE BEHANDLUNG ODER STRAFE
Die Justizbehörden verhängten und vollstreckten weiterhin grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafen wie
Auspeitschungen, Blendungen und Amputationen, die Folter gleichkamen. In einigen Fällen wurden die Strafen
öffentlich vollstreckt.
Im April 2016 gab der Staatsanwalt von Golpayegan (Provinz Isfahan) bekannt, ein Mann und eine Frau seien wegen
einer "außerehelichen Beziehung" zu je 100 Peitschenhieben verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft der Provinz Qazvin teilte im Mai 2016 mit, dass 35 junge Frauen und Männer festgenommen
worden seien, die "auf einer Schulabschlussfeier halbnackt gemeinsam getanzt und Alkohol getrunken" hätten. Ein
Sondergericht sprach sie innerhalb von 24 Stunden wegen Handlungen schuldig, die gegen "das Gebot der
Keuschheit verstoßen und die öffentliche Meinung stören". Die Strafe von je 99 Peitschenhieben wurde noch am
selben Tag vollstreckt.
In der Provinz West-Aserbaidschan wurden 17 Bergleute der Goldmine von Agh Darreh ausgepeitscht, die 2014
gegen schlechte Arbeitsbedingungen und Entlassungen protestiert hatten. Sie waren zu 30 bis 100 Peitschenhieben
verurteilt worden. Im Juni 2016 verurteilte ein Strafgericht in der Provinz Yazd neun Bergarbeiter zu 30 bis 50
Peitschenhieben.
Im Juli 2016 verurteilte ein Berufungsgericht den Journalisten und Blogger Mohammad Reza Fathi zu 459
Peitschenhieben, weil er in seinen Texten "Lügen verbreitet" und damit "Unruhe im öffentlichen Bewusstsein
ausgelöst" habe.
Im November 2016 wurden ein Mann in Teheran vorsätzlich auf beiden Augen geblendet. Er war zu dieser
Vergeltungsstrafe (qesas) verurteilt worden, weil er im Juni 2009 ein vierjähriges Kind geblendet hatte. Mehreren
weiteren Gefangenen, darunter Mojtaba Yasaveli und Hossein Zareyan, drohte die Blendung. Ärzte, die der offiziellen
iranischen Organisation der Gerichtsmediziner angehörten, berieten den Obersten Gerichtshof als "Experten", wie
Blendungen medizinisch vorgenommen werden können, was einen Verstoß gegen die medizinische Ethik darstellt.
Im Zentralgefängnis von Mashhad in der Provinz Khorasan wurden im April 2016 einem Mann vier Finger der rechten
Hand und die Zehen des linken Fußes amputiert, nachdem man ihn des bewaffneten Raubes für schuldig befunden
hatte. Dieselben Behörden amputierten im Mai einem Mann, der wegen Raubes verurteilt worden war, alle Finger. Im
August gab ein Vertreter der Justizbehörden in Teheran bekannt, dass mehrere Männer gegen ihre Verurteilungen zur
Amputation von vier Fingern einer Hand Rechtsmittel eingelegt hätten. Im Dezember wurden zwei Brüdern, die wegen
bewaffneten Raubes verurteilt worden waren, im Zentralgefängnis von Urmia jeweils vier Finger der rechten Hand
amputiert.
UNFAIRE GERICHTSVERFAHREN
Die Gerichtsverfahren, auch solche, die mit Todesurteilen endeten, waren grundsätzlich unfair. Die Justiz war nicht
unabhängig. Das Sondergericht für Geistliche und die Revolutionsgerichte waren besonders empfänglich für Druck
seitens der Geheimdienste und anderer Sicherheitsbehörden, die darauf drängten, Angeklagte schuldig zu sprechen
und harte Strafen zu verhängen.
Justizbedienstete des Ministeriums für Geheimdienste, der Revolutionsgarden und anderer Behörden setzten sich
ständig über Bestimmungen hinweg, die die Strafprozessordnung von 2015 für ein ordnungsgemäßes Verfahren
vorsah, wie das Recht auf einen Anwalt unmittelbar nach der Festnahme und während der Untersuchungshaft und das
Recht auf Aussageverweigerung. Strafverteidiger erhielten oft keine vollständige Akteneinsicht und konnten ihre
Mandanten erst unmittelbar vor Prozessbeginn treffen. Untersuchungshäftlinge befanden sich über lange Zeiträume
hinweg in Einzelhaft und hatten entweder überhaupt keinen Kontakt zu einem Rechtsbeistand und ihrer Familie oder
nur sehr selten. Unter Folter erzwungene "Geständnisse" wurden vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Richter
begründeten ihre Urteile häufig nicht ausreichend, und die Justizverwaltung machte die Urteile nicht öffentlich
zugänglich.
Die Staatsanwaltschaft nutzte Paragraph 48 der Strafprozessordnung, um Gefangenen einen Rechtsbeistand ihrer
Wahl zu verweigern. Man teilte ihnen mit, der gewünschte Rechtsbeistand stehe nicht auf der Liste der von der
Obersten Justizautorität zugelassenen Anwälte. Diese Liste wurde jedoch nicht zugänglich gemacht.
Im Teheraner Evin-Gefängnis waren mehrere ausländische Staatsangehörige und Iraner mit doppelte r
Staatsbürgerschaft inhaftiert, die nur wenig oder gar keinen Zugang zu ihren Familien, Rechtsbeiständen und
Konsulatsbeamten hatten.
Revolutionsgerichte hatten sie aufgrund von vage formulierten Anklagen wie "Zusammenarbeit mit einer feindlichen
Regierung" in grob unfairen Verfahren zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Man warf ihnen vor, sich an einem vom
Ausland gesteuerten "Infiltrationsprojekt" beteiligt zu haben, um den "schleichenden Sturz" der iranischen Regierung
zu betreiben. Es deutete jedoch alles darauf hin, dass die Angeklagten verurteilt worden waren, weil sie friedlich ihre
Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ausgeübt hatten.
RECHT AUF RELIGIONS- UND GLAUBENSFREIHEIT
Anhänger der Baha'i-Glaubensgemeinschaft, Sufis, die Gemeinschaft der Ahl-e Haqq und andere religiöse
Minderheiten konnten ihren Glauben nicht frei praktizieren und wurden durch Gesetze und im täglichen Leben
diskriminiert, u. a. im Bildungswesen, auf dem Arbeitsmarkt und bei Erbschaftsangelegenheiten. Dies galt auch für
Muslime, die zum Christentum konvertiert waren, und für Sunniten.
Staatliche Stellen beteiligten sich an Hassreden gegen Baha'i und duldeten vorurteilsmotivierte Straftaten gegen
Anhänger dieser Glaubensgemeinschaft, ohne diese zu ahnden. Zahlreiche Baha'i, die lediglich friedlich ihren
Glauben praktiziert hatten, wurden auf der Grundlage von konstruierten Anklagen, die sich auf die nationale Sicherheit
bezogen, inhaftiert. Vorwürfe, wonach 24 Baha'i in der Provinz Golestan gefoltert worden waren, wurden nicht
untersucht. Die Behörden ordneten die Schließung zahlreicher Unternehmen im Besitz von Baha'i an und inhaftierten
Studierende dieser Glaubensgemeinschaft, weil diese öffentlich kritisiert hatten, dass Baha'i keinen Zugang zu höherer
Bildung hätten.
Zahlreiche zum Christentum konvertierte Personen wurden bei Razzien in Hauskirchen festgenommen, in denen sie
friedlich ihren Glauben praktiziert hatten. Heilige Stätten der Baha'i, der Sunniten und der Gemeinschaft der Ahl-e
Haqq, darunter Friedhöfe und Gebetsstätten, wurden von Männern zerstört, denen eine Verbindung zu den
Sicherheitskräften nachgesagt wurde.
Der spirituelle Lehrer Mohammad Ali Taheri befand sich 2016 weiterhin im Trakt 2A des Teheraner Evin-Gefängnisses
in Einzelhaft, obwohl er im Februar eine fünfjährige Gefängnisstrafe verbüßt hatte, zu der ihn ein Gericht wegen
"Beleidigung islamischer Heiligkeiten" verurteilt hatte. Die Anklage bezog sich auf eine spirituelle Lehre und eine
Gruppe namens Erfan-e Halgheh, die Taheri begründet hatte. Seine Anhänger wurden weiterhin willkürlich
festgenommen und inhaftiert.
DISKRIMINIERUNG - ETHNISCHE MINDERHEITEN
Irans benachteiligte ethnische Minderheiten, darunter arabische Ahwazi, Aserbaidschaner, Belutschen, Kurden und
Turkmenen, berichteten weiterhin, dass staatliche Stellen sie systematisch diskriminierten. Dies betraf vor allem ihren
Zugang zum Arbeitsmarkt, zu angemessenem Wohnraum und zu politischen Ämtern sowie die Ausübung ihrer
kulturellen, bürgerlichen und politischen Rechte. Die Verarmung und Ausgrenzung ethnischer Minderheiten wurde
dadurch verstärkt, dass die Behörden Regionen, in denen Minderheiten lebten, wirtschaftlich nach wie vor völlig
vernachlässigten.
Angehörige ethnischer Minderheiten, die die Verletzung ihrer politischen, kulturellen und sprachlichen Rechte
kritisierten, drohten willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen, grob unfaire Gerichtsverfahren,
Gefängnisstrafen und in einigen Fällen sogar die Todesstrafe.
Zahlreiche Kurden wurden Berichten zufolge wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Verbindungen zur
Demokratischen Partei Kurdistan-Iran ohne Haftbefehl festgenommen, nachdem diese im März 2016 angekündigt
hatte, ihren bewaffneten Widerstand gegen die iranischen Behörden wieder aufzunehmen. Viele Kurden mussten
Gefängnisstrafen verbüßen oder waren zum Tode verurteilt, weil sie verbotenen kurdischen Oppositionsgruppen
angehörten oder mit ihnen sympathisierten.
Arabische Ahwazi wurden inhaftiert und waren Folter und weitere Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Sie
klagten darüber, dass die Behörden Ausdrucksformen der arabischen Kultur, wie traditionelle Kleidung oder
Dichtkunst, unterdrückten.
Sicherheitskräfte gingen weiterhin gegen Protestaktionen ethnischer Minderheiten vor. Im Juli und im August 2016
wurden Angehörige der ethnischen Minderheit der Aserbaidschaner nach weitgehend friedlichen Demonstrationen
festgenommen. Außerdem schlug die Polizei Protestierende. Auslöser der in mehreren Städten stattfindenen
Demonstrationen war ein Bericht der Zeitung Tarheh No, der von Aserbaidschanern als beleidigend empfunden wurde.
In den Grundschulen durfte weiterhin nicht in den Muttersprachen ethnischer Minderheiten unterrichtet oder diese
Sprachen gesprochen werden. Im Juni 2016 kündigte die Regierung an, dass in Schulen in den beiden Provinzen
Kurdistan und West-Aserbaidschan freiwillige Sprachkurse für Türkisch und Kurdisch angeboten werden sollen. Es
war allerdings unklar, wann dies umgesetzt werden würde. Angehörige der turkmenischen Minderheit appellierten
öffentlich an Präsident Rohani, auch für sie eine solche Ausnahme zu genehmigen.
FRAUENRECHTE
Die Behörden gingen 2016 weiterhin massiv gegen Menschenrechtsverteidigerinnen vor und setzten zunehmend
jegliche Initiative, die sich mit Feminismus oder Frauenrechten befasste, mit strafbaren Handlungen gleich. Die
Revolutionsgarden unterzogen Frauenrechtlerinnen, die sich für eine stärkere Beteiligung von Frauen an den
Parlamentswahlen im Februar 2016 einsetzten, ausgedehnten und repressiven Verhören und drohten ihnen mit
Anklagen wegen Verstößen gegen die nationale Sicherheit und Gefängnisstrafen.
Frauen wurden weiterhin diskriminiert, sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben, besonders bei
Scheidungen, auf dem Arbeitsmarkt, in Erbschaftsangelegenheiten, hinsichtlich politischer Ämter und bei der
Anwendung des Strafgesetzes.
Frauen und Mädchen drohten weitere Verschlechterungen im Hinblick auf ihre sexuellen und reproduktiven Rechte, da
entsprechende Gesetzentwürfe immer noch anhängig waren. Außerdem hatten sie nach wie vor Mühe, bezahlbare
moderne Verhütungsmittel zu erhalten, weil das Budget des staatlichen Familienplanungsprogramms 2012 gekürzt
und seither nicht wieder aufgestockt worden war.
Im September 2016 verkündete der Oberste Revolutionsführer Ayatollah Sayed Ali Khamenei Richtlinien einer
nationalen Familienpolitik. Darin wurden eine frühzeitige Heirat, viele Geburten, weniger Scheidungen und die
verstärkte Einhaltung der "traditionellen" Rollen der Frau als Hausfrau und des Mannes als Familienernährer
befürwortet. Dies bot Anlass zu Befürchtungen, dass Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, noch stärker
ausgegrenzt und unter Druck gesetzt werden könnten, sich mit den Tätern zu "versöhnen" und gewalttätige
Beziehungen nicht zu beenden.
Frauen und Mädchen waren nach wie vor nicht angemessen gegen sexualisierte und andere geschlechtsspezifische
Gewalt, wie Früh- und Zwangsverheiratungen, geschützt. Die Regierung brachte keine Gesetze gegen diese
Missstände auf den Weg. Ebenso wenig bekämpfte sie Vergewaltigung in der Ehe und häusliche Gewalt, obwohl sich
der Vizepräsident für Frauen- und Familienangelegenheiten für einen Gesetzentwurf einsetzte, der seit 2012 anhängig
war.
Der gesetzliche Zwang, ein Kopftuch (Hidschab) zu tragen, verletzte die Rechte von Frauen auf Gleichheit,
Privatsphäre, Meinungs-, Glaubens- und Religionsfreiheit. Außerdem gerieten sie dadurch ins Visier von Polizei und
paramilitärischen Kräften und waren Schikanen, Gewalt und Inhaftierungen ausgesetzt.
TODESSTRAFE
Die Behörden verhängten 2016 weiterhin zahlreiche Todesurteile, auch gegen Personen, die zum Tatzeitpunkt
minderjährig waren. Es wurden Hunderte von Hinrichtungen vollstreckt, oft nach unfairen Verfahren. Einige
Exekutionen fanden öffentlich statt.
Die Hingerichteten waren zumeist wegen Drogendelikten verurteilt worden, die nicht zu den "schwersten Verbrechen"
zählten und damit unterhalb der Schwelle liegen, die internationale Menschenrechtsnormen für die Verhängung eines
Todesurteils festlegen. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass Gefangene, die vor Inkrafttreten der
Strafprozessordnung von 2015 wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt wurden, das Recht hätten, Rechtsmittel
einzulegen. Viele Todeskandidaten wussten jedoch nichts von dieser Regelung. Todesurteile ergingen auch für Mord
oder aufgrund vage formulierter Anklagen wie "Feindschaft zu Gott".
Nach der Massenexekution von 25 sunnitischen Männern im August 2016 strahlten die Behörden im Fernsehen
erpresste "Geständnisse" aus, die offenbar dazu dienen sollten, die Männer zu dämonisieren und von den groben
Mängeln der Verfahren, in denen diese zum Tode verurteilt worden waren, abzulenken. 2016 wurden mindestens zwei
Männer zum Tode verurteilt, die man wegen "Beleidigung des Propheten" für schuldig befunden hatte, was eine
Verletzung ihrer Rechte auf Glaubens-, Religions- und Meinungsfreiheit darstellte.
In den Todeszellen saßen mindestens 78 Personen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, unter ihnen 15, die zum
Tode verurteilt worden waren, nachdem die neuen Leitlinien zur Bestrafung jugendlicher Straftäter im islamischen
Strafgesetzbuch von 2013 in Kraft getreten waren. Andere, deren Verfahren gemäß den Leitlinien
wiederaufgenommen worden waren, wurden erneut zum Tode verurteilt.
Nach Kenntnis von Amnesty International wurden 2016 zwei zur Tatzeit minderjährige Straftäter hingerichtet, einer von
ihnen war Hassan Afshar. Tatsächlich dürfte die Zahl sehr viel höher gewesen sein.
Das islamische Strafgesetzbuch sah auch weiterhin Steinigung als Hinrichtungsmethode vor. 2016 wurde mindestens
eine Frau, Fariba Khaleghi, zum Tod durch Steinigung verurteilt.
Einige einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen konnten weiterhin mit der Todesstrafe geahndet
werden.
© Amnesty International