Herr GHAZI ABBASI, drohende Hinrichtung
Herr ABDUL-REZA AMIR-KHANAFEREH
Herr ABDUL-AMIR MOJADDAMI
Herr JASIM MOGHADDAM PAYAM, ebenfalls im Todestrakt
Amnesty International befürchtet, dass Ghazi Abbasi, ein Angehöriger der arabischen Minderheit der Ahwazi im Iran unmittelbar hingerichtet werden soll, da er in Einzelhaft verlegt worden ist. Er soll während der Haft gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sein.
Am 27. September 2013 wurde der zum Tode verurteilte Ahwazi-Araber, Ghazi Abbasi, von seiner Zelle in eine Einzelzelle im Karoun-Gefängnis in Khuzestan verlegt. Ihm droht daher unmittelbar die Hinrichtung, da TodeskandidatInnen im Iran normalerweise kurz vor der Hinrichtung in Einzelhaft gebracht werden.
Ghazi Abbasi wurde zusammen mit drei weiteren Männern, Abdul-Reza Amir-Khanafereh, Abdul-Amir Mojaddami, und Jasim Moghaddam Payam, am 15. August 2012 von Abteilung 1 des Revolutionsgerichts in Ahwaz aufgrund der vage formulierten Anklagen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) und "Verdorbenheit auf Erden" (ifsad fil-arz) zum Tode verurteilt. Die Anklagen bezogen sich auf eine Reihe von Schusswechseln, die angeblich zum Tod eines Polizisten und eines Soldaten führten. Am 13. Februar 2013 hielt Abteilung 32 des Obersten Gerichtshofs die vier Todesurteile aufrecht. Die vier Männer können daher jederzeit hingerichtet werden.
Nach Aussagen der vier Männer waren sie an keinem der Schusswechsel beteiligt. Sie geben an, dass ihre "Geständnisse" durch Folter und andere Misshandlungen erzwungen wurden. Sie sollen die "Geständnisse" vor Gericht widerrufen haben. Ihre Foltervorwürfe sind bislang weder von dem Revolutionsgericht in Ahwaz noch vom Obersten Gerichtshof untersucht worden.
Die vier Todeskandidaten wurden zusammen mit drei anderen Männern 2009 etwa zur gleichen Zeit festgenommen. Sie wurden monatelang ohne Zugang zu Rechtsbeiständen oder ihren Familien in einer Hafteinrichtung des Geheimdienstministeriums in Ahwaz in Einzelhaft gehalten.
Das Verfahren vor dem Revolutionsgericht fand hinter verschlossenen Türen statt und dauerte nicht einmal zwei Stunden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Angeklagten eine "separatistische ethnische" Gruppe eingerichtet hatten, die "Waffen einsetzte und Schusswechsel provozierte, um Angst und Panik zu verbreiten und die öffentliche Sicherheit zu stören". Das Urteil gründete sich hauptsächlich auf die "Geständnisse" der Angeklagten, die sie während des Gerichtsverfahrens mit der Begründung widerriefen, sie seien unter Folter zustande gekommen.
Die anderen drei Männer, Shahab Abbasi, Sami Jadmavinejad und Hadi Albokhanafarnejad, wurden wegen begrenzter Beteiligung an den Schusswechseln zu drei Jahren Haft im inneriranischen Exil im Gefängnis in Ardebil im Nordwesten des Landes verurteilt.
Sowohl das niederinstanzliche Gericht als auch der Oberste Gerichtshofs haben in ihren Urteilen aufgeführt, dass einige der Angeklagten ihre "Geständnisse" vor Gericht mit der Begründung widerrufen haben, sie seien unter Folter und anderen Misshandlungen erpresst worden. Doch keines der Gerichte hat daraufhin eine Untersuchung der Foltervorwürfe veranlasst.
Artikel 38 der iranischen Verfassung und Artikel 9 des Gesetzes über die Wahrung rechtmäßiger Freiheiten und den Schutz von Bürgerrechten verbieten jegliche Formen der Folter zur Erlangung von Geständnissen. Das iranische Strafgesetzbuch schreibt sogar die strafrechtliche Verfolgung von BeamtInnen vor, die zur Erzwingung von Geständnissen Folter einsetzen. Trotz all dieser verfassungsrechtlichen Sicherheiten bezüglich der Unzulässigkeit von Zeugenaussagen, Aussagen unter Eid und Geständnissen unter Zwang, akzeptieren die iranischen Gerichte solche "Geständnisse" im Allgemeinen als Beweise und strahlen sie manchmal noch vor Prozessende im Fernsehen aus.
Amnesty International wendet sich ausnahmslos gegen die Anwendung der Todesstrafe, da sie eine Verletzung des Rechts auf Leben darstellt und die extremste Form einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bestrafung ist. Die Organisation vertritt diese Ansicht ungeachtet der Schuldfrage, der Art des Verbrechens, der Hinrichtungsmethode oder spezifischer Eigenschaften der zum Tode verurteilten Person.
The Ahwazi Arab minority is one of many ethnic minorities in Iran. Much of Iran's Arab community lives in the south-western province of Khuzestan. Most are Shi'a Muslims but some are reported to have converted to Sunni Islam, heightening suspicions by the Shi'a-led government about Ahwazi Arabs. Minority members often report that they are marginalized and subject to discrimination in access to education, employment, adequate housing, political participation and cultural rights.
In his March 2013 report, Dr. Ahmed Shaheed, the United Nations Special Rapporteur on the situation of human rights in Iran, expressed concerns about the arrest, detention, and prosecutions for peaceful activities of members of the Ahwazi Arab community that called for social, economic, cultural, linguistic and environmental rights. He further raised concerns about the frequent reports of lack of due process and the use of incommunicado detention as well as torture and other ill-treatment
English:
The death penalty is used extensively in Iran. Officially, so far 281 executions have been acknowledged by Iranian authorities for 2013 but reliable sources have reported at least 200 additional executions during the year. Despite the release of a number of political prisoners ahead of Iran's new President Hassan Rouhani's speech at the United Nations General Assembly there have been no indications that his election in June 2013 has led to changes in Iran's reliance on the death penalty
Amnesty International