أيلول/سبتمبر 04, 2026

Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. warnt vor einer „Kampagne des Völkermords“ und dokumentiert die Hinrichtung Dutzender Aktivisten in verschiedenen ahwazischen Städten

Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. berichtet unter Berufung auf dokumentierte Quellen vor Ort über eine erschreckende Eskalation standrechtlicher Hinrichtungen durch die iranischen Behörden gegen ahwazische Bürger. Neben dem Verbrechen der Hinrichtung des Aktivisten Hossein Silawi am vergangenen Mittwoch hat der Verein von der Vollstreckung eines Todesurteils vor zwei Wochen gegen einen Bürger des Stammes „Al-Bualdi“ (oder Baldi) im Bezirk Kot Abdallah (Ahwaz-Stadt) erfahren. Aufgrund der massiven Nachrichtensperre konnten die Quellen seinen Vornamen noch nicht identifizieren.

Berichte, die dem Verein vorliegen, deuten auf eine Ausweitung dieser physischen Liquidationen hin, die folgende Städte umfassen:

  • Stadt Fallahieh: Durchführung von 5 Hinrichtungen.

  • Stadt Mohammara: 1 Fall einer Hinrichtung.

  • Stadt Ramiz: (55 km von der Hauptstadt entfernt) Registrierung von 8 Hinrichtungen.

  • Städte Salhia, Susa und Hamidieh: Registrierung von insgesamt 6 Hinrichtungen.

Der Verein betont, dass der Vorwurf gegen alle diese Opfer „Kommunikation mit ahwazischen Organisationen im Exil“ lautet (die vom Regime als Feinde bezeichnet werden). Dies sind haltlose Anschuldigungen, die als Vorwand genutzt werden, um sie ohne Gerichtsverfahren zu liquidieren – inmitten einer vollständigen Lähmung der Justizbehörden aufgrund des anhaltenden Krieges mit den USA und Israel.


Rechtliche Einordnung: Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Der Verein stellt fest, dass das, was heute in Ahwaz geschieht, keine „Anwendung des Gesetzes“ ist, sondern eine schwerwiegende Verletzung aller internationalen Abkommen:

  1. Verletzung von Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte: Dieser verbietet die willkürliche Entziehung des Lebens. Massenhinrichtungen in verschiedenen Städten ohne ordnungsgemäße Verfahren gelten als „kollektive außergerichtliche Hinrichtungen“.

  2. Nichtigkeit der Anklagen: Die Ausübung des Rechts auf politische oder mediale Kommunikation stellt nach internationalem Recht kein Verbrechen dar. Die Einstufung von Oppositionellen im Exil als „Feinde“, um das Blut von Aktivisten im Inland zu legitimieren, ist ein Verstoß gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“.

  3. Internationale strafrechtliche Verantwortlichkeit: Da diese Hinrichtungen auf direkten Befehl der Führung der Revolutionsgarde und der Justizspitze erfolgen, um die Zivilbevölkerung einzuschüchtern, fallen sie gemäß dem Römischen Statut unter „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „Kriegsverbrechen“, zumal sie eine spezifische Bevölkerungsgruppe aufgrund ethnischer und politischer Merkmale ins Visier nehmen.


Aufruf des Vereins

Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. macht die iranischen Behörden, insbesondere die Führung der Revolutionsgarde, die diese „Standgerichte“ in den ahwazischen Städten leitet, vollumfänglich für diese Massaker verantwortlich.

Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf:

  • Umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um diese Hinrichtungen, die fernab internationaler Beobachtung durchgeführt werden, sofort zu stoppen.

  • Eine dringende internationale Untersuchungskommission einzusetzen, um die Gefängnisse in Ahwaz-Stadt, Ramiz, Fallahieh und den anderen betroffenen Städten zu besuchen.

  • Die der Revolutionsgarde unterstellten Militärrichter als „Kriegsverbrecher“ einzustufen, ihre Namen auf die schwarze Liste der Menschenrechtsverletzer zu setzen und ihre Identitäten international bekannt zu machen.

Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V.

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